Checkliste: Blower-Door-Abschlusstest (GEG)

    Objekt, Ort

    Datum

    Ansprechpartner (Name, Tel.)

    Die Blower-Door-Abschlussmessung kann nach DIN EN ISO 9972:2018-12 durchgeführt werden, sobald die
    luftdichte Ebene vollständig fertiggestellt ist.

    Folgende Punkte müssen „abgehakt“ sein, damit die Messung erfolgreich ist:








    Alle Fenster und Außentüren:

    Sanitär:



    Lüftungsanlage:




    Hinweise:

    1. Verschiedene Bauabschnitte, die gesondert geprüft werden sollen, müssen räumlich getrennt werden.
      Dabei ist zu berücksichtigen, dass abschnittsweise Messungen auf Grund interner Leckagen oft
      schlechtere Ergebnisse liefern.

    2. Temporäre Abdichtungen größer als 200 cm2 müssen bauseits verschlossen sein, auch kleinere
      Abdichtungen sollten nicht mehr als 5 Stück unverschlossen sein. Anderenfalls wird der
      Klebeaufwand gesondert in Rechnung gestellt

    Achtung: Ist das Gebäude zum Termin des Blower-Door-Tests nicht messfähig, wird die Messung
    abgebrochen und mit 70% des Auftragswertes berechnet.

    Bitte beachten: Ist die Rechnungsadresse auch die, die Sie beim Angebot angegeben oder oder sind Sie inzwischen umgezogen? Bei nachträglicher Änderung der Adresse in Prüfbericht und/oder Rechnung erlauben wir uns gf. eine Aufwandspauschale bei einer nachträglichen Rechnungskorrektur



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