Checkliste: Blower-Door-Abschlusstest (GEG)
Objekt, Ort
Datum
Ansprechpartner (Name, Tel.)
Die Blower-Door-Abschlussmessung kann nach DIN EN ISO 9972:2018-12 durchgeführt werden, sobald die
luftdichte Ebene vollständig fertiggestellt ist.
Folgende Punkte müssen „abgehakt“ sein, damit die Messung erfolgreich ist:
Alle Fenster und Außentüren:
Sanitär:
Lüftungsanlage:
Hinweise:
-
Verschiedene Bauabschnitte, die gesondert geprüft werden sollen, müssen räumlich getrennt werden.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass abschnittsweise Messungen auf Grund interner Leckagen oft
schlechtere Ergebnisse liefern.
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Temporäre Abdichtungen größer als 200 cm2 müssen bauseits verschlossen sein, auch kleinere
Abdichtungen sollten nicht mehr als 5 Stück unverschlossen sein. Anderenfalls wird der
Klebeaufwand gesondert in Rechnung gestellt
Achtung: Ist das Gebäude zum Termin des Blower-Door-Tests nicht messfähig, wird die Messung
abgebrochen und mit 70% des Auftragswertes berechnet.
Bitte beachten: Ist die Rechnungsadresse auch die, die Sie beim Angebot angegeben oder oder sind Sie inzwischen umgezogen? Bei nachträglicher Änderung der Adresse in Prüfbericht und/oder Rechnung erlauben wir uns gf. eine Aufwandspauschale bei einer nachträglichen Rechnungskorrektur
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